Der Primärenergiefaktor (PEF) wurde im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erstmalig 2002 eingeführt und dient der besseren Vergleichbarkeit von Endenergieträgern.
Jeder Energieträger, wie beispielsweise Heizöl, Erdgas oder Biogas, weist einen spezifischen Primärenergiefaktor auf. Dieser berücksichtigt den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung (Erzeugungskette) eines Energieträgers. Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Ein geringer Primärenergiefaktor steht für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Ressourcen.
Der Primärenergiefaktor „fp“ drückt das Verhältnis von eingesetzter Energie zu abgegebener Endenergie aus. Nachfolgendes Beispiel soll den Zusammenhang zwischen Primärenergie (Kohle, Erdgas, Heizöl) und Nutzenergie (Strom, Wärme) verdeutlichen:
Primärenergiefaktor des aktuellen deutschen Verdrängungsstrommix für Kraft-Wärmekopplung beträgt 2,8. Das bedeutet: 2,8 kWh eingesetzte Primärenergie (Kohle, Gas, Uran, usw.) führen zu 1 kWh Strom am Entnahmepunkt beim Verbraucher. 1,8 kWh sind demnach Umwandlungs- und Transportverluste. Oder anders ausgedrückt: Um 1 kWh Strom an der Steckdose im Haus zu bekommen, wurden vorher in Summe der gesamten Erzeugungskette 2,8 kWh Energie (=Primärenergie) eingesetzt.
Die entsprechenden pauschalen Primärenergiefaktoren einzelner Energieträger (Holz, Biogas, Kohle usw.) können der DIN V 18599-1:2011-12 entnommen werden. Alternativ können Primärenergiefaktoren – z.B. für gesamte Wärmenetze – auch über ein standardisiertes Verfahren berechnet werden. Berechnete Werte liegen meist deutlich unter den Standardwerten.
Die im Zusammenhang mit der Fernwärmeerzeugung auftretenden CO2 – Emissionen stehen im direkten Zusammenhang mit den Primärenergiefaktoren.
CO2-Emissionen bezeichnen den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid, einem stark wirksamen Treibhausgas. CO2 (Kohlendioxid) entsteht bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Materialien, darunter zum Beispiel Holz, Kohle, Diesel oder Gas. Die Emissionen sollen lt. Bundes-Klimaschutzgesetz bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis 2045 soll eine Treibhausgasneutralität verbindlich erreicht werden.
Der CO2-Emissionswert für Fernwärme beträgt 286 g/kWh bei einem Gas-Heizwerk und 373 g/kWh bei einem Heizöl betriebenen Heizwerk. Fern- oder Nahwärme mit einem hohen Anteil an KWK (Kraft-Wärme-Kopplung*) schneidet deutlich besser ab. Hier liegt der Wert bei reiner Wärmeerzeugung durch ein EG-BHKW (Erdgas-Blockheizkraftwerk) bei ca. 195,6 g/kWh oder geringer und beim Einsatz von Biogas (z.B. aus Gülle gewonnen) sogar bei nur 75 g/kWh oder geringer.
*Gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom
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