Über welchen Zeitraum werden Wärme-, Contracting- und Stromlieferverträge geschlossen?
Die Laufzeit von Wärme-, Contracting- und Stromlieferverträge sind individuell zu betrachten und werden auf die Anforderungen des Kunden abgestimmt.
Wie kann ich meine monatliche Abschlagszahlung ändern?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre monatliche Abschlagszahlung neu anpassen zu lassen und somit zu erhöhen oder zu senken. Teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch schriftlich (E-Mail, Post) oder
telefonisch mit, unsere Abrechnungsabteilung prüft den Vorgang und passt die Abschlagszahlung ggf. an.
Was tun bei Kündigung des Mietverhältnisses oder Verkauf der Wohnung?
Haben Sie Ihr Mietverhältnis gekündigt oder Ihr Eigentum verkauft, so müssen wir umgehend darüber informiert werden. Für diesen Vorgang benötigen wir das Auszugsdatum und im Falle eines
Verkaufs, die dazugehörige Verkaufsurkunde sowie Ihre zukünftige Adresse und die Daten des neuen Mieters, bzw. des Eigentümers. In Bezug auf die Abrechnungserstellung benötigen wir außerdem
eine Zwischenablesung Ihrer Verbrauchserfassungsgeräte.
Kann ich mir einen Termin für die Ablesung aussuchen?
Dies können wir aus organisatorischen Gründen leider nicht anbieten.
Was passiert, wenn meine Geräte nicht abgelesen werden konnten?
Konnten Ihre Geräte im Rahmen unserer jährlichen Ablesung nicht abgelesen werden, erfolgt eine Schätzung Ihrer Verbrauchswerte gemäß § 9 a HKVO. Gerne können Sie uns nachträglich, innerhalb
der nächsten 14 Tage, die Stichtagswerte Ihrer Geräte schriftlich mitteilen. Schreiben Sie uns hierzu gerne eine E-Mail mit den Gerätenummern und den dazugehörigen Stichtagswerten oder lassen
Sie uns Fotos der Geräte zukommen, auf denen die Zählernummer und der Stichtagswert abgebildet ist.
Ein Heizkostenverteiler ist defekt und konnte über einen längeren Zeitraum den Verbrauch nicht aufzeichnen. Wie wird mein Verbrauch während des Ausfalls ermittelt?
Stellt ein Mitarbeiter im Rahmen unserer jährlichen Ablesung einen defekten Heizkostenverteiler fest, erfolgt eine Schätzung gemäß § 9 a HKVO.
Habe ich die Wahl zwischen Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler?
Sie können aus technischen Gegebenheiten nicht zwischen Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler wählen. Ziehen Sie in ein Mehrfamilienhaus, in dem die Heizkosten mittels Heizkostenverteiler
verteilt werden, so können Sie die Heizkostenverteiler nicht nachträglich durch Wärmemengenzähler austauschen lassen. Heizkostenverteiler erfassen lediglich die Dauer und die Intensität,
während Wärmemengenzähler die Energie erfassen. Um die Kosten der Abrechnungsperiode auf alle Mieter umlegen zu können, ist es erforderlich, dass alle Wohnungen mit den identischen Mess- bzw.
Erfassungsgeräten ausgestattet sind.
Wie werden die Vorauszahlungen festgelegt?
Ihre monatlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem von uns ermittelten Verbrauch und dem Grundpreis. Die Summe wird anschließend durch die Anzahl der Monate geteilt, woraus sich der
monatlich zu zahlende Vorausleistungsbetrag ergibt.
Was ist ein Primärenergiefaktor (fP) ? Der Primärenergiefaktor (PEF) wurde im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erstmalig 2002 eingeführt und dient der besseren
Vergleichbarkeit von Endenergieträgern.
Jeder Energieträger, wie beispielsweise Heizöl, Erdgas oder Biogas, weist einen spezifischen Primärenergiefaktor auf. Dieser berücksichtigt den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung
und Verteilung (Erzeugungskette) eines Energieträgers. Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Ein geringer Primärenergiefaktor
steht für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Ressourcen.
Der Primärenergiefaktor „fp“ drückt das Verhältnis von eingesetzter Energie zu abgegebener Endenergie aus. Nachfolgendes Beispiel soll den Zusammenhang zwischen Primärenergie (Kohle, Erdgas,
Heizöl) und Nutzenergie (Strom, Wärme) verdeutlichen:
Primärenergiefaktor des aktuellen deutschen Verdrängungsstrommix für Kraft-Wärmekopplung beträgt 2,8. Das bedeutet: 2,8 kWh eingesetzte Primärenergie (Kohle, Gas, Uran, usw.) führen zu 1 kWh
Strom am Entnahmepunkt beim Verbraucher. 1,8 kWh sind demnach Umwandlungs- und Transportverluste. Oder anders ausgedrückt: Um 1 kWh Strom an der Steckdose im Haus zu bekommen, wurden vorher
in Summe der gesamten Erzeugungskette 2,8 kWh Energie (=Primärenergie) eingesetzt.
Die entsprechenden pauschalen Primärenergiefaktoren einzelner Energieträger (Holz, Biogas, Kohle usw.) können der DIN V 18599-1:2011-12 entnommen werden. Alternativ können
Primärenergiefaktoren – z.B. für gesamte Wärmenetze – auch über ein standardisiertes Verfahren berechnet werden. Berechnete Werte liegen meist deutlich unter den Standardwerten.
Was sind CO2 - Emissionen?
Die im Zusammenhang mit der Fernwärmeerzeugung auftretenden CO2 – Emissionen stehen im direkten Zusammenhang mit den Primärenergiefaktoren.
CO2-Emissionen bezeichnen den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid, einem stark wirksamen Treibhausgas. CO2 (Kohlendioxid) entsteht bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen
Materialien, darunter zum Beispiel Holz, Kohle, Diesel oder Gas. Die Emissionen sollen lt. Bundes-Klimaschutzgesetz bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden
(gegenüber 1990). Bis 2045 soll eine Treibhausgasneutralität verbindlich erreicht werden.
Der CO2-Emissionswert für Fernwärme beträgt 286 g/kWh bei einem Gas-Heizwerk und 373 g/kWh bei einem Heizöl betriebenen Heizwerk. Fern- oder Nahwärme mit einem hohen Anteil an KWK
(Kraft-Wärme-Kopplung*) schneidet deutlich besser ab. Hier liegt der Wert bei reiner Wärmeerzeugung durch ein EG-BHKW (Erdgas-Blockheizkraftwerk) bei ca. 195,6 g/kWh oder geringer und beim
Einsatz von Biogas (z.B. aus Gülle gewonnen) sogar bei nur 75 g/kWh oder geringer.
*Gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom
Die EBAG ENERGIE BREMEN Gruppe mit Sitz in Bremerhaven ist in vielen Bundesländern für Sie tätig!