Legionellenprüfung

Besitzer einer Wohnimmobilie sind nach der Trinkwasserschutzverordnung (TWVO) dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Legionellenprüfung in Auftrag zu geben.

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Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, welche im Grundwasser und im Oberflächenwasser zu finden sind und im schlimmsten Fall Lungenentzündungen auslösen können. Legionellen vermehren sich, wenn durch Leitungen selten Wasser fließt, das Wasser häufig steht und im Idealfall eine Temperatur von über 25 °C gemessen wird. Bei einer Legionellenprüfung werden Proben von zertifizierten Probenahmenpersonal entnommen und anschließend von akkreditierten Prüfstellen untersucht und analysiert. Ab einem Wert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter, muss umgehend das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.

Energieausweis

Energieausweise beschreiben den Energiestandard einer Immobilie und bewerten die Energieeffizienz anhand der Energieeffizienzklassen A+ bis H.

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Energieausweise entsprechen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und sind ab Datum der Ausstellung zehn Jahre gültig. Allgemeine Angaben zur Immobilie, zu den in der Immobilie verwendeten Heizstoffen sowie Energiekennwerte legt der Energieausweis auf. Neben der ermittelten Energieeffizienzklasse, enthält ein Energieausweis außerdem Empfehlungen zu einer kostengünstigen Haussanierung, um wertvolle Energie einzusparen und effizienter zu nutzen.

EED

Die Energy Efficiency Directive (EED) ist ein Projekt der Europäischen Union, um die Nachhaltigkeit und die effiziente Nutzung von Ressourcen zu steigern.

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Die Energieeffizienz-Richtlinie appelliert an eine häufigere und transparentere Aufklärung für Bewohner im Bereich des Ressourcenverbrauchs. Seit dem 01.01.2020 werden ausschließlich fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler verbaut. Alle anderen bisher verbauten Zähler und Heizkostenverteiler werden bis 2027 nachgerüstet oder ersetzt. Somit wird die Fernauslesung von Wärmezählern, Heizkostenverteilern und Wasserzählern zum Standard und ermöglicht regelmäßige Verbrauchsinformationen für die Bewohner.

Prüfung von Messkonzepten

Die Strommengen werden mittels Stromzähler, die dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) entsprechen, erfasst und auf Grundlage der Heizkostenverordnung (HKVO) abgegrenzt.

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Die HKVO unterscheidet bei den Strommengen zwischen Allgemein- und Betriebsstrom. Die anfallenden Stromkosten der zentralen Heizungsanlage gehören gemäß der HKVO zu den Heizkosten. Für die jeweiligen Liegenschaften werden die bestehenden Messkonzepte überprüft und ggf. optimiert.

Mess- und Eichgesetz

Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) legt Anforderungen für Messgeräte fest, um korrekte Messergebnisse zu erhalten und somit Verbraucher abzusichern und zu schützen.

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Gemäß der Mess- und Eichverordnung beträgt die Eichfrist eines Messgerätes grundsätzlich zwei Jahre, für Versorgungsmessgeräte kann die Eichfrist verlängert werden. Die unterschiedlichen Eichfristen der jeweiligen Messgeräte beruhen auf der Basis des Zeitraums, indem die Geräte einwandfrei funktionieren und korrekte Messergebnisse ausgeben. Kommt es zu einer Beeinträchtigung durch z. B. defekte Messgerätebauteile oder äußere Einflüsse, wird das Messgerät durch ein neues, funktionstüchtiges ausgetauscht, um fehlerhafte Messergebnisse zu vermeiden.

Verbrauchsanalyse

Die Verbrauchsanalyse ist ein Energiereport, der ergänzend zur Heizkostenabrechnung erstellt wird und Verbesserungsstrategien im Bereich des Ressourcenverbrauchs beinhaltet.

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Wasser- und Heizkostenabrechnungen und andere aufgeführte Leistungen werden mit einer Verbrauchsanalyse vereinfacht dargestellt. Der Endverbraucher erhält einen tieferen und transparenteren Einblick über sein Ressourcenverbrauch und über die daraus resultierenden Kosten und erhält somit die Chance, sein Verbrauchsverhalten zukünftig zu optimieren. Wertvolle Ressourcen werden eingespart, die Umwelt wird geschont und der Endverbraucher reduziert seine Kosten.