Kaltwasserabrechnung

Der individuelle Wasserverbrauch wird mittels Wasserzähler erfasst und in der Kaltwasserabrechnung mit den dazugehörigen Betriebskosten ausgewiesen.

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Die Kaltwasserabrechnung beinhaltet neben dem tatsächlichen Wasserverbrauch die Miete für den Wasserzähler und die dazugehörige Wartungsgebühr, sowie die fällige Grundgebühr, die Abwassergebühr und die laufenden Kosten in Bezug auf den Betrieb einer Wasserversorgungs- oder Aufbereitungsanlage.

Rauchwarnmelder

Ein Rauchwarnmelder (RWM) ist ein Gerät, welches bereits bei geringer Rauchgasbildung einen Alarm auslöst.

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Um Mieter vor Bränden zu schützen, wurde im Juli 2016 die Rauchwarnmelder-Pflicht auf Grundlage der DIN 14676 in Deutschland für alle Bundesländer eingeführt. Vermieter sind dazu verpflichtet, in allen Schlafräumen, Eingangsbereichen sowie Fluren Rauchwarnmelder durch unser Fachpersonal anbringen zu lassen und diese jährlich auf Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Zukünftig installieren wir ausschließlich Rauchwarnmelder des Typs C, wodurch eine komplette Ferninspektion gemäß DIN 14676-1 gewährleistet wird.

Legionellenprüfung

Besitzer einer Wohnimmobilie sind nach der Trinkwasserschutzverordnung (TWVO) dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Legionellenprüfung in Auftrag zu geben.

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Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, welche im Grundwasser und im Oberflächenwasser zu finden sind und im schlimmsten Fall Lungenentzündungen auslösen können. Legionellen vermehren sich, wenn durch Leitungen selten Wasser fließt, das Wasser häufig steht und im Idealfall eine Temperatur von über 25 C gemessen wird. Bei einer Legionellenprüfung werden Proben von zertifizierten Probenahmenpersonal entnommen und anschließend von akkreditierten Prüfstellen untersucht und analysiert. Ab einem Wert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter, muss umgehend das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Das Gesundheitsamt entscheidet sodann über die weiterführenden Maßnahmen und Anordnungen.

Betriebskostenabrechnung

In der Betriebskostenabrechnung werden die Gesamtkosten, der Anteil an den Betriebskosten, der Verteilerschlüssel und die bereits gezahlten Vorauszahlungen ausgewiesen.

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Eine Betriebskostenabrechnung wird jährlich für eine Abrechnungsperiode erstellt, das bedeutet für maximal 12 Monate. Grundlage für die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Unter Betriebskosten werden laufende Kosten definiert, welche durch die ganzjährige Nutzung eines Wohngebäudes entstehen. Hierzu gehören neben den Heiz- und Warmwasserkosten auch die Kosten, die im Bereich der Wartung, der Gebäudereinigung und der Müllabfuhr anfallen.

Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung ist Teil der jährlichen Betriebskostenabrechnung und beinhaltet die Kosten, die durch die Wärme- und Warmwasserlieferung in einem Wohngebäude anfallen.

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Grundlage für die Erstellung einer Heizkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Neben der verbrauchten Wärmemenge, die durch elektronische Heizkostenverteiler erfasst wird, kommen weitere Heiznebenkosten hinzu. Hierzu gehören beispielsweise die Wartungs- und Reinigungskosten der Heizanlage, Lieferkosten in Bezug auf den Brennstoff und die Kosten des Betriebsstroms. Des Weiteren werden in der Heizkostenabrechnung weitere abrechnungsrelevante Positionen wie der Abrechnungszeitraum, die Wohnfläche in m2, der verbrauchte Brennstoff und die dazugehörigen Kosten, der Verteilerschlüssel, der persönliche Verbrauch sowie die bereits geleisteten Vorauszahlungen und ein daraus resultierendes Guthaben oder eine Zahlungsaufforderung ausgewiesen. Die Energiepreisentwicklung, das persönliche Heizverhalten und das Wetter bestimmen größtenteils die Höhe der Heizkostenabrechnung.