EED

steht kurz für Energy Efficiency Directive. In Deutschland heißt sie auch Energieeffizienz-Richtlinie.  

 

Ziele der Richtlinie

 

Die Europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) ist ein Gesetz der EU, das darauf abzielt, den Energieverbrauch zu reduzieren und um damit die Umwelt zu schützen.  

 

Mit der EED soll der Energieverbrauch in Immobilien innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch reduziert werden.

 

In Deutschland erfolgte die Umsetzung der EED in nationales Recht durch eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) am 5. November 2021.

 

Seit dieser Novellierung dürfen Sie als Vermieter in Ihrer Immobilie nur noch fernauslesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler neu installieren.

Nur mit der Fernablesung sind unterjährige Verbrauchsinformationen für Ihre Mieter möglich.

 



 

Was bedeutet die EED für Mieterinnen und Mieter?

 

Dank der EED erhalten Mieterinnen und Mieter regelmäßige und transparente Informationen über ihren Energie- und Wasserverbrauch.

 

Dies fördert das Bewusstsein und hilft Energie und Ressourcen zu sparen. Wer seinen Verbrauch kennt kann ihn besser steuern und reduzieren.

 

Die Fernablesung der Verbrauchswerte macht Terminabsprachen und den Besuch von Ablesern überflüssig, was zu mehr Komfort, Energie- und Kosteneinsparungen führt.

 



 

Das fordert die EED

 

Die EED möchte, dass Bewohnerinnen und Bewohner durch mehr Transparenz in ihrem Verbrauch zu einem bewussteren Umgang mit Ressourcen wie Heizenergie oder Wasser motiviert werden.

 

Regelmäßige Informationen über den individuellen Verbrauch sollen helfen, diesen effizient zu senken. Dies ist besonders wichtig, da ein Großteil der Emissionen in Deutschland durch Heizkosten und Warmwasser verursacht wird.

 



 

Das sollten Sie als Vermieterin und Vermieter wissen

 

Seit Januar 2022 sind Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, ihren Mietern monatliche Informationen über deren Verbrauch zur Verfügung zu stellen.

 

Nicht fernauslesbare Geräte müssen bis 2027 nachgerüstet oder ersetzt werden, um diese Anforderungen zu erfüllen.

 



 

Selbstverständlich sind unsere Geräte, die wir bereits seit 2019 auschließlich installieren, und sämtliche unserer Services EED-konform und erfüllen somit die aktuellen rechtlichen Anforderungen. Durch den Einsatz fernablesbarer Geräte legen Sie bereits jetzt den Grundstein für eine zukunftssichere Lösung und müssen keine Nachrüstungen mehr vornehmen.