UPDATE 22.12.2022: Die Auszahlung beginnt am 23.12.2022 für alle anspruchsberechtigten Kunden, die eine Einzugsermächtung/ SEPA Mandat erteilt haben und für alle Kunden, die uns Ihre Bankverbindung bis zum 23.12.2022 mitgeteilt haben.
Die Dezember-Soforthilfe erhalten fast alle Wärme-Kunden von der EBAG Gruppe (Fernwärme Nord GmbH, EBAG Energie Bremen MV GmbH, EBAG Energie Bremen BY GmbH), mit einem eigenen Vertrag über Wärmelieferung, der am 1.12.2022 aktiv besteht und die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder ihren Mietern zur Verfügung stellen.
Wer seine monatlichen Wärmeabschläge an Vermieter und Hausverwaltungen zahlt, hat keinen Anspruch an die EBAG Gruppe. Die Abrechnung erfolgt über den/die Vermieter/in* bzw. die Verwaltung.
Keine Dezember-Soforthilfe(Ausnahme) nach dem ESWG erhalten folgende Kundengruppen:
Die obigen Kundengruppen erhalten dennoch Dezember-Soforthilfe (keine Geltung der Ausnahme), wenn sie an der Entnahmestelle:
Eine Mitteilungspflicht, wie im Erdgasbereich, ist für solche ausnahmsweise anspruchsberechtigten Kunden nicht vorgesehen.
Im Auftrag des Bundes erstatten wir unseren Kundinnen und Kunden die Dezember-Abschlagsbeträge für Wärme endgültig zurück.
Wir bitten Sie darum, Ihr Zahlverhalten nicht zu verändern. Wenn wir den monatlichen Abschlagsbetrag abbuchen (Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat), müssen Sie nichts weiter tun.
Zahlen Sie hingegen per Dauerauftrag oder Überweisung, bitten wir Sie, uns eine Bankverbindung über unser Kontaktformular mitzuteilen.
Auf das bei uns hinterlegte Bankkonto überweisen wir Ihnen entweder …
Um den Verwaltungsaufwand für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten und zur besseren Übersicht, haben wir uns für den Weg der Erstattung entschieden.
Ohne Bankverbindung schreiben wir Ihrem Kundenkonto den Wärmeanteil des Dezember-Abschlags gut.
Wir gehen derzeit davon aus, dass wir Mitte Dezember mit den Auszahlungen beginnen können.
Die EBAG Gruppe zahlt im Auftrag des Bundes den Dezember-Abschlagsbetrag für Wärme vollständig und endgültig für Wärme aus.
Der Entlastungsbetrag beläuft sich für Kunden mit Abschlägen auf Basis 1/12 der voraussichtlichen Jahreskosten auf die Höhe des Septemberabschlages 2022 zuzüglich eines Aufschlages von 20 %.
Die Höhe Ihres monatlichen Abschlagsbetrags haben wir Ihnen für die Sparte Wärme in Ihrer letzten Jahresabrechnung oder im Begrüßungsschreiben mitgeteilt.
Weitere gesetzliche Hinweise:
Wir weisen darauf hin, dass
Die EBAG ENERGIE BREMEN Gruppe mit Sitz in Bremerhaven ist in vielen Bundesländern für Sie tätig!
EBAG Energie Bremen Holding GmbH
Am Klint 8
27574 Bremerhaven
Tel. 0471 94469-0
Fax 0471 94469-10
E-Mail: kontakt@ebag.de
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für Besprechungen, damit wir uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.