Update 03.04.2023: Informationsschreiben zu den Preisbremsen werden aufgrund von Versandproblemen ab dem 03.04.2023 versendet. Hierin sind alle Informationen u.a. auch zu Ihrem Abschlag enthalten.  

Preisbremsen für Erdgas, Wärme und Strom

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 und den Energiepreisbremsen zur Entlastung der Energiekund*innen zugestimmt. Die Preisbremsen enthalten staatlich garantierte Preisobergrenzen für Erdgas, Wärme und Strom, die sogenannten Preisdeckel für Erdgas, Wärme und Strom. Die Preisbremsen stoppen den weiteren Anstieg der derzeit hohen Energiekosten für Haushalte und kleine und mittlere Gewerbebetriebe.

 

Die deutschen Energieversorgungsunternehmen haben jetzt die Aufgabe, die Preisbremsen zum 1. März 2023 einzuführen und umzusetzen. Sie werden rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023 gelten.

 

EBAG wird die gesetzlichen Vorgaben des Bundes wie gewohnt hanseatisch zuverlässig anwenden und 1:1 umsetzen. Erste Informationen, was die Preisbremsen für Haushalte und Unternehmen praktisch bedeuten, haben wir Ihnen nachstehend zusammengestellt.

 

Die Umsetzung der Gesetze zu den Preisbremsen sind sehr komplex geraten und die praktische Umsetzung  ist eine "Mammutaufgabe". Die IT-Systeme mussten in den letzten Wochen erst auf die Umsetzung der Preisbremsen umgestellt werden, was sicherlich zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen kann. Wir haben uns daher dazu entschlossen die monatl. Abschläge zum 01.03.2023 noch nicht fällig zustellen, bis die Umsetzung der Preisbremsen vollständig abgeschlossen ist. Sollten Sie bereits den Abschlag per 01.03.2023 überwiesen haben, werden wir dies bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigen. Sie brauchen in diesem Fall nicht weiter zu veranlassen. 

 


Stand: 14.02.2023

Die Energiepreisbremsen für Wärmeverträge bei der EBAG Energie Bremen Gruppe

Hier finden Sie die ersten wichtigen Informationen zu der Preisbremse für Wärme für Ihren aktiven Liefervertrag bei einem Unternehmen der EBAG Energie Bremen Gruppe.


Ich bin letztes Jahr umgezogen - Wie wird mein jährlicher Energieverbrauch prognostiziert?

 

Wenn uns keine Verbrauchsdaten aus dem Vorjahr vorliegen, erstellen wir eine Prognose, die auf der Schätzung einer vergleichbaren versorgten Fläche mit vergleichbarer Auslastung im Versorgungsgebiet berechnet wird.

Werde ich durch einen geringen Energieverbrauch im letzten Jahr, beispielsweise aufgrund eines Leerstands oder eines geschlossenen Geschäfts im Lockdown, benachteiligt?

 

Üblicherweise basiert die Prognose des jährlichen Energieverbrauchs auf den Vorjahres-Daten.

Wenn es jedoch besondere Umstände gab, die den Energieverbrauch nachweislich einmalig beeinflusst haben, dann kann die Prognose hier geringer ausfallen.

 

Energieanbieter korrigieren diese einmaligen Sondereffekte jedoch in der Regel – zumindest teilweise –, damit sichergestellt wird, dass die Abschlagszahlungen dem Verbrauch angemessen sind und ihre Beschaffung die tatsächliche, dann möglicherweise erhöhte, Nachfrage auch zukünftig deckt.

Ist es sinnvoll auch in Zukunft Energie einzusparen?

 

Energie einzusparen, schont Ressourcen. Es lohnt sich auch weiterhin, trotz Energiepreisbremse, Wärme, Strom und Erdgas einzusparen, denn für jede Kilowattstunde, die über dem beschränkten Kontinent von 80 % des Vorjahresverbrauchs liegt, ist der aufgrund der hohen Marktpreise höhere Verbrauchspreis zu zahlen. Jede eingesparte Kilowattstunde wird sich daher positiv auf Ihre Jahresabrechnung auswirken. 

 

Zu unseren Energiespartipps ...


Informationen zur Wärmepreisbremse

Für wen gilt die Wärmepreisbremse?

Die Wärmepreisbremse gilt für alle Kundinnen und Kunden mit einem aktiven Vertrag mit einem Unternehmen der EBAG Energie Bremen Gruppe.

Wie wirkt die Preisbremse bei der Wärmeversorgung?

Gemäß der Vorgabe des Bunds sollen Haushalte, kleine und mittlere Gewerbebetriebe (alle mit einem Verbrauch von unter 1,5 Mio. kWh im Jahr), sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ab dem 1. März 2023, und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023, maximal 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für 80 Prozent ihrer Prognosemenge* für Wärme bezahlen.

 

Unternehmen der EBAG Energie Bremen Gruppe berechnen folglich nur den Wärmepreisdeckel von 9,5 Cent pro Kilowattstunde ab 1. März 2023 und rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. 

 

Beispielrechnung

Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahreswärmeverbrauch von 18.000 kWh ergäbe sich ein subventioniertes Kontingent von 14.400 kWh zu 9,5 ct/kWh.

 

Sodann würden bei der Jahreswärmeabrechnung von 18.000 kWh Verbrauch die variablen Wärmekosten wie folgt berechnet werden:

  • 14.400 kWh Wärmeverbrauch mit 9,5ct/kWh 
  • 3.600 kWh Wärmeverbrauch mit dem jeweils vertraglich vereinbarten Arbeitspreis

Dank der Preisbremse kann das Kontingent von 14.400 kWh Wärmeverbrauch zu einem vom Bund gesicherten Arbeitspreis bezogen werden.

 

*) In den meisten Fällen entspricht diese Prognose dem Gesamtverbrauch, den Sie auf der letzten Jahresabrechnung finden, die Sie vor September 2022 erhalten haben. In manchen Fällen, wie beispielsweise bei einem Umzug, wird die Jahresprognose anders berechnet.

Wie erhalte ich die Entlastung und was muss ich jetzt tun?

Kund*innen müssen nichts weiter veranlassen. Die Entlastung erfolgt im Auftrag des Bundes über die Versorgungsunternehmen und die monatlich zu zahlenden Abschläge.

Was gilt für Mieter*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften?

Mieter*innen sind häufig nicht direkt selbst Kunde bei der EBAG Energie Bremen Gruppe, Sie erhalten die Entlastung über die Vermieter*innen bzw. die Hausverwaltung mit der Neben- oder Betriebskostenabrechnung.